Parcoursregeln und -öffnungszeiten

Unser besonderer Dank geht an unsere
Grundstückseigentümer und Verpächter,
– die Bayerischen Staatsforsten und
– Herrn Sepp Kastenmüller,
die uns freundlicherweise die Parcours-Gelände zur
Verfügung stellen.
Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme müssen oberstes Gebot sein!
Parcoursregeln:
  1. Aus Sicherheitsgründen hat sich jeder Schütze/jede Schützin vor Begehung namentlich und leserlich im Parcoursbuch ein- und auch wieder auszutragen
    Es muss jederzeit nachvollziehbar sein, wie viele Personen im Parcours unterwegs sind.
  2. Begehung nur mit geeignetem Schuhwerk.
    Es erwartet euch ein normales bis schwieriges Waldgelände. Manche Stellen sind immer schmierig und erfordern hohe Aufmerksamkeit.
  3. Jugendliche Vereinsmitglieder unter 14 Jahren dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
    Die Begleitperson trägt die volle Verantwortung für den Jugendlichen.
  4. Gastschützen dürfen unsere Parcours nur in persönlicher Begleitung eines unserer Mitglieder begehen.
    Jedes Vereinsmitglied
    darf maximal 5 Gäste auf den Parcours einladen (1+5).
    Ausnahmen sind nur mit vorab erteilter Genehmigung des
    Vereinsvorstands möglich.
  5. Jugendliche Gastschützen unter 18 Jahren dürfen nur mit einer Begleitperson über 18 Jahren den Parcours begehen.
    Die Begleitperson muss Vereinsmitglied bei den IBS e.V. sein und trägt die volle Verantwortung für seinen Gast.
  6. Für die gewerbliche Parcoursnutzung  (Bogenschießkurse u.ä.) ist im Vorfeld die schriftliche Genehmigung des
    Vereinsvorstands einzuholen.
  7. Die Begehung der Parcours erfolgt nur auf den markierten Pfaden.
    Die Bewegungsrichtung ist ausschließlich vorwärts von Nr. 1 (nach der Einschussanlage) bis zum Ziel Nr. 31 (Hochalm) bzw. Nr. 26 (Harmating) und weiter zum Anfang an der Einschussanlage.
    Nie Rückwärtsgehen – Lebensgefahr!
    Es ist nicht erlaubt abzukürzen
  8. Farbig markierte Pflöcke geben die Abschussposition vor.
    Die Abschusspflockfarben und deren Bedeutung:
    Parcours Hochalm:
    Rot: Compound- und Visierschützen/WA-Entfernungen
    Blau: Alle anderen Bögen ohne Visiereinrichtung/WA-Entfernungen
    Weiß:  Anfänger/Jugend/Schüler
    Parcours Harmating:
    Rot: Compound- und Visierschützen/WA-Entfernungen
    Blau: Alle anderen Bögen ohne Visiereinrichtung/WA-        Entfernungen
    Gelb:Anfänger/Jugend/Schüler
  9. Jeder Schütze/jede Schützin, sowie Begleitpersonen gemäß Nr. 3./4. und 5, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
  10. Jeder Schütze/jede Schützin hat sich vor jedem Schuss zu vergewissern, dass die Schussbahn frei von Personen und Tieren ist. Alle anderen Personen an der Station müssen beim Abschuss hinter dem Schützen/der Schützin stehen.
  11. Jeder Schütze/jede Schützin ist für jeden von ihm/ihr abgeschossenen Pfeil allein und voll verantwortlich.
    Der Verein als Parcoursbetreiber übernimmt keine Haftung.
  12. Der Auszug über Kopf ist nicht erlaubt!
  13. Ausschliesslich Pfeile mit Feld- und 3D-Spitzen sind erlaubt.
    Die Verwendung sogenannter „Jagdspitzen“ ist ausdrücklich verboten.
    Wird die Verwendung festgestellt, erhält der Schütze/die Schützin sofortiges Hausverbot und wird zur Anzeige gebracht.
  14. Das Schießen mit Armbrüsten jeglicher Art ist untersagt.
  15. Wird ein Pfeil gesucht, muss das Ziel/das 3D-Tier so gekennzeichnet sein, dass für nachfolgende Bogenschützen/-schützinnen klar ersichtlich ist, dass das Ziel noch nicht freigegeben ist.
  16. Pfeile sind so zu ziehen, dass dabei das Ziel nicht gelockert oder beschädigt wird.
  17. Fundpfeile bitte am Einschreibekasten in den dafür vorhandenen Behälter ablegen.
  18. Es ist verboten auf lebendes Wild zu schießen.
    Jeder Versuch erfüllt den Tatbestand der Wilderei.
  19. Pfeilbruch, Müll, Hundekot und andere Hinterlassenschaften haben auf dem Parcoursgelände nichts verloren.
  20. Beim Begehen mit Hunden trägt der Halter/die Halterin die volle Verantwortung dafür das Tier unter Kontrolle zu halten.
    Kann dies nicht vollständig gewährleistet werden, so ist der Hund auf dem ganzen Gelände an der Leine zu führen.
  21. Keine Nutzung des Parcours unter Alkohol- und Drogeneinfluss!
    Es gilt Rauchverbot im Parcours – außer an den Labestationen.
  22. Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
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Die Parcoursregeln sind – schon im eigenen Interesse –
unbedingt einzuhalten

Der Verein als Parcoursbetreiber übernimmt keine Haftung.

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Öffnungszeiten:

Januar und Februar von 09:00h bis 15:30h
März von 08:30h bis 17:00h
April bis September von 07:30h bis 19:30h
Oktober von 08:30h bis 17:00h
November und Dezember von 09:00h bis 15:30h

Zu den Endzeiten müssen die Parcours verlassen sein.

Eine dringende Bitte an alle Parcoursbesucher:
Da wir das Wild schützen wollen und unser Verhältnis zu den Jägern auch weiterhin so gut wie derzeit bleiben soll,
bitte den Parcours vor und nach den angegebenen Öffnungszeiten nicht begehen.
Jeder Einzelne trägt dazu bei, dass wir unseren schönen Sport noch lange ausüben können.

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Danke – die Vorstandschaft der Isarwinkler Bogenschützen wünscht viel Spaß auf unseren Parcours!
Stand: Januar 2024

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