Unser besonderer Dank geht an unsere
Grundstückseigentümer und Verpächter,
– die Bayerischen Staatsforsten und
– Herrn Sepp Kastenmüller,
die uns freundlicherweise die Parcours-Gelände zur
Verfügung stellen.
Sicherheit und gegenseitige Rücksichtnahme müssen oberstes Gebot sein!
Parcoursregeln (Stand November 2024):
- Aus Sicherheitsgründen hat sich jeder Schütze/jede Schützin und jede Begleitperson vor Begehung namentlich und leserlich im Parcoursbuch ein- und auch wieder auszutragen.
Es muss jederzeit nachvollziehbar sein, wie viele Personen im Parcours unterwegs sind. - Begehung nur mit geeignetem Schuhwerk.
Es erwartet euch ein normales bis schwieriges Waldgelände. Manche Stellen sind immer schmierig und erfordern hohe
Aufmerksamkeit. - Jugendliche Vereinsmitglieder unter 14 Jahren dürfen den Parcours nur in Begleitung eines Erwachsenen nutzen.
Die Begleitperson trägt die volle Verantwortung für den
Jugendlichen. - Gastschützen dürfen unsere Parcours nur in persönlicher
Begleitung eines unserer Mitglieder mit Parcoursreife
begehen.
Das Vereinsmitglied trägt die volle Verantwortung für den Gast.
Ausnahmen sind nur mit vorab erteilter Genehmigung des
Vereinsvorstands möglich. - Jedes Vereinsmitglied darf gleichzeitig maximal 5 Gäste auf dem Parcours begleiten. (1+5).
Ausnahmen sind nur mit vorab erteilter Genehmigung des
Vereinsvorstands möglich. - Für die gewerbliche Parcoursnutzung (Bogenschießkurse u.ä.) ist im Vorfeld die schriftliche Genehmigung des
Vereinsvorstands einzuholen. - Die Begehung der Parcours erfolgt nur auf den markierten Pfaden.
Die Bewegungsrichtung ist ausschließlich vorwärts von Nr. 1 (nach der Einschussanlage) bis zum Ziel Nr. 31 (Hochalm) bzw. Nr. 26 (Harmating) und weiter zum Anfang an der Einschussanlage.
Nie Rückwärtsgehen – Lebensgefahr!
Es ist nicht erlaubt abzukürzen. - Farbig markierte Pflöcke geben die Abschussposition vor.
Die Abschusspflockfarben und deren Bedeutung:
Parcours Hochalm:
Rot: Compound- und Visierschützen/WA-Entfernungen
Blau: Alle anderen Bögen ohne Visiereinrichtung/WA-Entfernungen
Weiß: Anfänger/Jugend/Schüler
Parcours Harmating:
Rot: Compound- und Visierschützen/WA-Entfernungen
Blau: Alle anderen Bögen ohne Visiereinrichtung/WA- Entfernungen
Gelb:Anfänger/Jugend/Schüler - Jeder Schütze/jede Schützin, sowie Begleitpersonen gemäß Nr. 3./4. und 5, müssen über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen.
- Jeder Schütze/jede Schützin hat sich vor jedem Schuss zu vergewissern, dass die Schussbahn frei von Personen und Tieren ist. Alle anderen Personen an der Station müssen beim Abschuss hinter dem Schützen/der Schützin stehen.
- Jeder Schütze/jede Schützin ist für jeden von ihm/ihr abgeschossenen Pfeil allein und voll verantwortlich.
Der Verein als Parcoursbetreiber übernimmt keine Haftung.
- Der Auszug über Kopf ist nicht erlaubt!
- Ausschliesslich Pfeile mit Feld- und 3D-Spitzen sind erlaubt.
Das Mitführen sogenannter „Jagdspitzen“ ist ausdrücklich verboten. Wird ein Mitführen festgestellt, erhält der Schütze/die Schützin ein sofortiges Hausverbot und es wird als Versuch der Wilderei zur Anzeige gebracht. - Es ist verboten auf lebendes Wild zu schießen.
Jeder Versuch erfüllt den Tatbestand der Wilderei. - Das Schießen mit Armbrüsten oder Blasrohren jeglicher Art ist untersagt.
- Wird ein Pfeil gesucht, muss das Ziel/das 3D-Tier so gekennzeichnet sein, dass für nachfolgende Bogenschützen/-schützinnen klar ersichtlich ist, dass das Ziel noch nicht freigegeben ist.
- Pfeile sind so zu ziehen, dass dabei das Ziel nicht gelockert oder beschädigt wird.
- Fundpfeile bitte am Einschreibekasten in den dafür vorhandenen Behälter ablegen.
- Pfeilbruch, Müll, Hundekot und andere Hinterlassenschaften haben auf dem Parcoursgelände nichts verloren.
- Bei Begehung mit einem Hund ist dieser grundsätzlich an der Leine zu führen.
Andernfalls hat der/die Hundehalter/in dafür zu sorgen, dass keine Gefahr für andere Personen oder den Hund selbst besteht.
Andere Schützen/-innen dürfen durch den Hund nicht eingeschränkt oder behindert werden. - Keine Nutzung des Parcours unter Alkohol- und Drogeneinfluss!
Es gilt Rauchverbot (auch e-Zigaretten) im Parcours – außer an den Labestationen. - Unnötiger Lärm ist zu vermeiden.
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Die Parcoursregeln sind – schon im eigenen Interesse –
unbedingt einzuhalten
Der Verein als Parcoursbetreiber übernimmt keine Haftung.
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Öffnungszeiten:
Januar und Februar von 09:00h bis 15:30h
März von 08:30h bis 17:00h
April bis September von 07:30h bis 19:30h
Oktober von 08:30h bis 17:00h
November und Dezember von 09:00h bis 15:30h
Zu den Endzeiten müssen die Parcours verlassen sein.
Eine dringende Bitte an alle Parcoursbesucher:
Da wir das Wild schützen wollen und unser Verhältnis zu den Jägern auch weiterhin so gut wie derzeit bleiben soll,
bitte den Parcours vor und nach den angegebenen Öffnungszeiten nicht begehen.
Jeder Einzelne trägt dazu bei, dass wir unseren schönen Sport noch lange ausüben können.
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Danke – die Vorstandschaft der Isarwinkler Bogenschützen wünscht viel Spaß auf unseren Parcours!
Stand: November 2024
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